Parteienverbot – sinnvoll oder nur Ablenkung?
Über dieses Themen wurde am 16. August 2012 im Infoladen Zittau diskutiert. Eine rechtliche Einschätzung gab zum Anfang der Zittauer Rechtsanwalt Gregor Janik.
In der Bundesrepublik wurden bisher lediglich zwei Parteien durch das Bundesverfassungsgericht verboten: 1952 die “Sozialistische Reichspartei” (SRP), die als Nachfolgepartei der NSDAP verboten wurde und 1956 im Zuge des Kalten Krieges die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Unter den mehr als 15 Gästen befanden sich diesmal auch Freund_innen aus Plauen, der Sächsischen Schweiz und sogar Freiburg. Schnell wurde nach dem Eingangsreferat darüber diskutiert, ob Verbote generell etwas bringen. Nach eineinhalb Stunden waren sich alle einig, dass dies keine Option sei. Undemokratisches, menschenfeindliches Gedankengut muss durch Aufklärung und Bildung bekämpft werden, Verbote bringen nichts.
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